Fehlstellungen der Kiefer und Zähne können weitreichende Folgen haben:
Deshalb ist eine kieferorthopädische Behandlung oft viel mehr als die Korrektur unschön stehender Zähne.
Das typische Alter für den Beginn einer KFO-Behandlung liegt zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr. In diesem Alter findet der Wechsel vom Milch- zum bleibenden Gebiss statt und die Kiefer stehen vor einem Wachstumsschub.
In besonderen Fällen ist eine kieferorthopädische Frühbehandlung ab etwa 4 bis 6 Lebensjahren notwendig. Die Notwendigkeit wird normalerweise vom Zahnarzt bei den halbjährlichen Untersuchungen Ihrer Kinder festgestellt. Es ist also wichtig, dass Sie Ihre Kinder regelmäßig halbjährlich beim Zahnarzt untersuchen lassen.
Eine KFO-Behandlung ist in jedem Alter möglich. Wenn Sie die Stellung Ihrer Zähne und Kiefer stört oder beeinträchtigt und wenn Sie schöne und harmonisch stehende Zähne haben wollen, sollten Sie sich kieferorthopädisch beraten lassen.
Das gilt auch, wenn Sie an Sprachstörungen, Kiefergelenks-Problemen oder Haltungsschäden leiden. In diesen Fällen kann der Kieferorthopäde
prüfen, ob die Ursache bei den Zähnen liegt und Sie ggf. behandeln. Lassen Sie sich in solchen Fällen auf jeden Fall kieferorthopädisch untersuchen und persönlich beraten.