Vielen Erwachsenen, die sich für eine KFO-Behandlung entscheiden, geht es nicht nur um das gute Aussehen ihrer Zähne. Sie wollen oft auch
Lesen Sie hier mehr über die Besonderheiten der Kieferorthopädie bei Erwachsenen:
Grundsätzlich können Zähne bis ins hohe Alter kieferorthopädisch reguliert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Zähne fest im Knochen stehen und keine Parodontose (Zahnbett-Erkrankung) vorliegt.
Bei Jugendlichen zwischen 9 und 16 Jahren nutzt man den pubertären Wachstumsschub, um die Regulierung zügig durchzuführen. Bei einem Erwachsenen ist das Wachstum abgeschlossen, weshalb eine
kieferorthopädische Behandlung länger als bei Jugendlichen dauern kann.
Bei Erwachsenen können schon funktionelle oder gesundheitliche Probleme vorliegen, die vor einer kieferorthopädischen Behandlung untersucht und ggf. behandelt werden müssen:
Viele Patienten wünschen sich eine kieferorthopädische Regulierung ihrer Zähne. Aber sie befürchten, dass es für andere zu sehr sichtbar ist.
Vor allem Erwachsene machen sich Sorgen, dass sie durch die kieferorthopädischen Apparaturen privat und beruflich zu sehr eingeschränkt werden könnten. Das muss nicht sein!
Auch dafür gibt es eine Lösung:
Transparente und flexible Kunststoff-Folien als Zahnspangen.
Sie haben den Vorteil, dass sie nur bei Bedarf eingesetzt werden müssen und dass sie jederzeit wieder abgenommen werden können.
Im Laufe einer kieferorthopädischen Behandlung werden mit Computertechnik mehrere solcher Folien hergestellt. Sie müssen nacheinander getragen werden und bewegen die Zähne sanft in die gewünschte Position.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind:
In der Regel bezahlen Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) keine Kieferorthopädie bei Erwachsenen. Es gibt nur dann Geld von der GKV, wenn eine sog. schwere Kieferanomalie vorliegt, die auch kieferchirurgisch behandelt werden muss (z.B. ein extrem weit vorstehender Unterkiefer).
Wenn Sie privat versichert sind:
Hier kommt es auf den Tarif an, den Sie mit Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen haben: Wenn eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig ist, kann es sein, dass Sie Geld von Ihrer PKV bekommen. Lassen Sie sich dazu in unserer Praxis und von Ihrem Versicherungs-Fachmann beraten.